Geschrieben von: Robert Mertens | Letztes Update: 

Null Promille Regelung von Carsharing Anbietern

Carsharing setzt auf Gemeinschaft, und in einer Gemeinschaft nimmt man Rücksicht auf den anderen. Wer unter Alkoholeinfluss ein Auto demoliert, steht als Carsharer nicht nur selbst ohne Fahrzeug da, sondern nimmt es gleichzeitig den anderen weg. Kein Wunder also, dass die meisten Carsharing-Anbieter wie z.B. Drive Now, Car2Go oder teilAuto auf Nummer Sicher gehen, und strengere Vorschriften als der Gesetzgeber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen.

Die Versicherung für Carsharing-Kunden sieht im Schadenfall eine Selbstbeteiligung vor. Wer jedoch unter Alkoholeinfluss für einen Unfall verantwortlich ist, trägt dann unter Umständen die Kosten vollständig selbst. Zwar entscheidet die Versicherung jeweils über den Einzelfall, das Risiko auf hohen Verpflichtungen sitzen zu bleiben ist jedoch groß. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, riskiert zudem die Mitgliedschaft bei seinem Carsharing-Anbieter. Bei Drive Now gilt dieser Ausschluss sogar dauerhaft, falls man dort von einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, selbst ohne Unfall, etwas mitbekommt. Nicht alle Unternehmen sind so streng, Flinkster von der Deutschen Bahn behält die gesetzlich einzuhaltenden 0,5 Promille in seinen Geschäftsbedingungen bei. Für den Fall, dass ein Fahrer alkoholisiert einen Schaden mit einem Fahrzeug des Unternehmens verursacht, kann aber auch hier die Versicherung die Kostenübernahme verweigern und in schweren Fällen der Fahrer aus dem Nutzerpool ausgeschlossen werden.

Ob Carsharing oder nicht, wer Alkohol getrunken hat, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit. Besser man lässt dann jedes Fahrzeug stehen, denn auch laut Gesetz begeht ein Unfallverursacher eine Straftat, schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut.